Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotelaufnahmevertrag / Veranstaltungen

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, der Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen und -flächen des Restaurants, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Merfelder Hof Hotel GmbH. Der Begriff "Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, sowie die Unter- oder Weitervermietung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen und -flächen des Restaurants, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Merfelder Hof Hotel GmbH in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

1.4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1. Vertragspartner sind die Merfelder Hof Hotel GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Merfelder Hof Hotel GmbH zustande. Dabei ist es egal, ob der Antrag mündlich, fernmündlich oder in Textform erfolgt. Der Merfelder Hof Hotel GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Der Hotelaufnahmevertrag gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2.2. Alle Ansprüche gegen die Merfelder Hof Hotel GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Merfelder Hof Hotel GmbH beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Die Merfelder Hof Hotel GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer, Räume und Flächen im Hotel und Restaurant bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmer-, Raum- und Flächenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. geltenden Preise der Merfelder Hof Hotel GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Merfelder Hof Hotel GmbH beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.  Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

3.4. Die Merfelder Hof Hotel GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen der Merfelder Hof Hotel GmbH erhöhen.

3.5. Rechnungen der Merfelder Hof Hotel GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Ist eine Zahlung auf Rechnung in Textform mit der Merfelder Hof Hotel GmbH vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung in Textform- innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist die Merfelder Hof Hotel GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem wird die Merfelder Hof Hotel GmbH im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR pauschal beim 1. Mahnschreiben geltend machen. Ist die Zahlung 7 Tage nach dem 1.Mahnschreiben nicht auf dem Konto der Merfelder Hof Hotel GmbH eingegangen, werden die Unterlagen an die Rechtsabteilung weitergegeben, so dass dem Schuldner höhere Kosten entstehen. Der Merfelder Hof Hotel GmbH bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6. Die Merfelder Hof Hotel GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8. Die Merfelder Hof Hotel GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und / oder 3.7 geleistet wurde.

3.9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Merfelder Hof Hotel GmbH aufrechnen oder verrechnen.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotel (No Show)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Merfelder Hof Hotel GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Merfelder Hof Hotel GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2. Sofern zwischen der Merfelder Hof Hotel GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der Merfelder Hof Hotel GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Merfelder Hof Hotel GmbH ausübt.

4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Merfelder Hof Hotel GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Merfelder Hof Hotel GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

4.4. Die Stornierungsbedingungen der Merfelder Hof Hotel GmbH lauten wie folgt:

Einzelgäste bis 9 Personen:

Nicht stornierbare Rate: Ein Rücktritt des Kunden ist nicht möglich. Die vereinbarte    Vergütung ist bei Buchung fällig.

Merfelder Hof Rate: Ein Rücktritt des Kunden ist bis 10 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Zwischen dem 10. und einschließlich 5. Tag vor Anreise sind 50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Ab dem 4. Tag vor Anreise 80 % der vereinbarten Vergütung und am Anreisetag 100% der vereinbarten Vergütung.

Flexible Rate: Ein Rücktritt des Kunden ist bis 1 Tage vor Anreise 12.00 Uhr Ortszeit möglich.

Gruppen ab 10 Personen, Busgruppen, Tagungen, Feierlichkeiten und Bankette

Stornierungen von vereinbarten Leistungen sind bis zum 30. Tag vor der Anreise / Veranstaltung kostenfrei möglich, sofern keine andere Vereinbarung in Textform vorliegt. Zwischen dem einschließlich 29. und einschließlich 20. Tag vor der Anreise / Veranstaltung sind 30% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Zwischen dem einschließlich 19. und einschließlich 8. Tag vor der Anreise / Veranstaltung 50% der vereinbarten Vergütung. Bei Nichtanreise (no show) am Anreisetag / Tag der Veranstaltung ist der Kunde verpflichtet 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Stornogebühren fallen auch an, wenn die vereinbarten Leistungen seitens des Gastes nur teilweise storniert wurden.

5. Rücktritt der Merfelder Hof Hotel GmbH
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern / Veranstaltungsflächen vorliegen. Dies gilt entsprechend auch bei der Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von der Merfelder Hof Hotel GmbH mit angemessener Fristsetzung nicht zu einer festen Buchung bereit ist. Spätestens nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann die Merfelder Hof Hotel GmbH ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer, Räumlichkeiten, Flächen und Leistungen frei verfügen.

5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Merfelder Hof Hotel GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Merfelder Hof Hotel GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist die Merfelder Hof Hotel GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- die Merfelder Hof Hotel GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Zimmer- oder Raumbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 12:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4. Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Kunden nach Vereinbarung in Textform zu den genannten Uhrzeiten zur Verfügung.

6.5. Der Kunde bucht ein Zimmer in einem Nichtraucherhotel. Auf den Zimmern, an Zimmerfenstern, in Fluren, dem Restaurant, der Lobby und öffentlichen Räumen besteht ein absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen setzt die Merfelder Hof Hotel GmbH mit 200 € in Rechnung. Auf den Balkonen ist das Rauchen erlaubt, wenn die Balkontür geschlossen ist.

7. Haftung der Merfelder Hof Hotel GmbH
7.1. Die Merfelder Hof Hotel GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Merfelder Hof Hotel GmbH beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Merfelder Hof Hotel GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Merfelder Hof Hotel GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird die Merfelder Hof Hotel GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Für eingebrachte Sachen haftet die Merfelder Hof Hotel GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Merfelder Hof Hotel GmbH empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post, Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. Sonstige Bestimmungen
8.1. In den öffentlichen Bereichen der Merfelder Hof Hotel GmbH ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

8.2. Der Gast haftet für alle Schäden, die von ihm in seinem Zimmer oder den bereitgestellten Räumlichkeiten in der vereinbarten Nutzungszeit verursacht worden sind.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Dülmen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Dülmen.

9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 15.02.2024

Hotel Merfelder Hof

Familie Waltring heißt Sie herzlich willkommen!

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